NIS-2

NIS-2 | NIS2UmsuCG | Gilt seit 06.12.2025

NIS-2 – Sind Sie betroffen? Und was bedeutet das für Sie als Geschäftsführer?

Das Gesetz gilt seit dem 6. Dezember 2025 – ohne Übergangsfristen. Und die Leitungsebene haftet persönlich.

🚨 §38 BSIG – Was viele Geschäftsführer noch nicht kennen

NIS-2 macht den Geschäftsführer direkt verantwortlich – für die Umsetzung und für die Konsequenzen.

Nicht die IT. Nicht der externe Dienstleister. Sie.

Bußgelder bis 10 Mio. € oder 2 % Jahresumsatz – und das Gesetz gilt seit dem 6. Dezember 2025, ohne Schonfrist.

Ca. 29.500 Unternehmen in Deutschland sind betroffen – aber nur rund 39 % hatten sich bis zur Registrierungsfrist (06.03.2026) beim BSI registriert.

🏢 Schritt 1 – Branche

Sektor Typ
Energie (Strom, Gas, Fernwärme) Besonders wichtig
Transport / Verkehr Besonders wichtig
Gesundheit / Pharma Besonders wichtig
Trinkwasser / Abwasser Besonders wichtig
Digitale Infrastruktur / Cloud / RZ Besonders wichtig
Finanzwesen / Banken Besonders wichtig
Post / Kurier Wichtig
Chemie / Lebensmittel / Maschinenbau Wichtig
Digitale Dienste (Marktplätze etc.) Wichtig

📏 Schritt 2 – Größe

Wichtige Einrichtung

≥ 50 Mitarbeitende oder > 10 Mio. € Umsatz

Besonders wichtige Einrichtung

≥ 250 Mitarbeitende oder > 50 Mio. € Umsatz

⚠️ Achtung Konzernverbund

Töchter, Muttergesellschaften, Beteiligungen ab 25 % müssen mitgezählt werden – auch ausländische.

Betroffenheitsanalyse anfragen

# Maßnahme Frist Bußgeld bei Versäumnis
1 Registrierung im BSI-Portal (bsi.bund.de) 3 Monate nach Betroffenheitsfeststellung bis 500.000 €
2 Kontaktstelle benennen (24/7 erreichbar) Mit Registrierung 100.000 €
3 Risikoanalyse dokumentieren So schnell wie möglich Basis für alles Weitere
4 §30-Maßnahmen umsetzen (alle 13 TOMs) Sofort – keine Übergangsfrist bis 10 Mio. € / 2 % Umsatz

📄 ISO 27001 – reicht das?

Wenn Sie bereits nach ISO 27001 zertifiziert sind: Das ist eine sehr gute Basis – aber nicht ausreichend für vollständige NIS-2-Compliance. ISO 27001 deckt ca. 70–80 % der NIS-2-TOMs ab.

  • BSI-Registrierung (bsi.bund.de) – kein ISO-Äquivalent, muss separat erledigt werden
  • 24h/72h-Meldepflicht – ISO 27001 kennt keine Fristen; NIS-2 ist strenger
  • GF-Schulungspflicht (§38 Abs. 3 BSIG) – persönliche Pflicht der Geschäftsleitung
  • Nachweisregime – ISO-Zertifikat allein ist kein NIS-2-Nachweis

→ Zur NIS-2-Umsetzung inkl. ISO-Mapping

🚀 Wie ich helfe – in 6 Schritten

  1. 1
    Betroffenheitsanalyse

    Sind Sie betroffen? Welcher Einrichtungstyp? Welche Anforderungen konkret?

  2. 2
    Sofortmaßnahmen

    BSI-Registrierung, Kontaktstelle, erste Dokumentation

  3. 3
    Maßnahmenplan

    Alle 13 TOMs priorisiert und auf Ihr Unternehmen zugeschnitten

  4. 4
    Umsetzungsbegleitung

    Aufbau der notwendigen Strukturen und Dokumentation

  5. 5
    Management-Briefing

    Ihre Leitungsebene kennt ihre Pflichten nach §38 BSIG

  6. 6
    Nachweisführung

    Vorbereitung auf behördliche Überprüfungen

29.500 betroffene Unternehmen.

39 % registriert.

Keine Schonfrist.

Erstgespräch zur NIS-2-Betroffenheitsanalyse vereinbaren