NIS-2

NIS-2 | NIS2UmsuCG | Gilt seit 06.12.2025

NIS-2 — Sind Sie betroffen? Und was bedeutet das für Sie als Geschäftsführer?

29.500 betroffene Unternehmen. Nur 39 % registriert. Keine Übergangsfristen.

Was Sie wissen müssen — bevor wir über Maßnahmen sprechen

Das NIS2UmsuCG gilt seit dem 6. Dezember 2025 — ohne Übergangsfristen. Wer seit diesem Datum betroffen ist und noch nicht gehandelt hat, ist bereits in der Haftung.

„Sie können die Verantwortung nicht delegieren."

Das Gesetz verpflichtet die Geschäftsleitung persönlich — nicht die IT-Abteilung, nicht den Dienstleister. Sie müssen die Maßnahmen billigen, überwachen und sich schulen lassen. (§38 BSIG)

„Die Bußgelder sind nicht theoretisch."

Bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes — für jeden einzelnen Verstoß. Fehlende Dokumentation, versäumte Meldung, nicht umgesetzte Maßnahmen sind jeweils eigene Tatbestände.

„Wenn etwas passiert, haben Sie 24 Stunden."

Bei einem erheblichen Sicherheitsvorfall muss Ihre Einrichtung innerhalb von 24 Stunden eine Erstmeldung an das BSI senden. Wer das nicht vorbereitet hat, wird im Ernstfall scheitern.

„Ihre Versicherung zahlt nicht unbedingt."

Wenn Sie Ihre Pflichten nach §38 BSIG schuldhaft verletzt haben, kann das Unternehmen gesellschaftsrechtlich Regress gegen Sie persönlich nehmen. D&O-Versicherungen haben häufig Ausschlussklauseln für grobe Pflichtverletzungen.

Ca. 29.500 Unternehmen in Deutschland sind betroffen — aber nur rund 39 % hatten sich bis zur Registrierungsfrist (06.03.2026) beim BSI registriert.

Schritt 1 — Branche

SektorTyp
Energie (Strom, Gas, Fernwärme)Besonders wichtig
Transport / VerkehrBesonders wichtig
Gesundheit / PharmaBesonders wichtig
Trinkwasser / AbwasserBesonders wichtig
Digitale Infrastruktur / Cloud / RZBesonders wichtig
Finanzwesen / BankenBesonders wichtig
Post / KurierWichtig
Chemie / Lebensmittel / MaschinenbauWichtig
Digitale Dienste (Marktplätze etc.)Wichtig

Schritt 2 — Größe

Wichtige Einrichtung

≥ 50 Mitarbeitende oder > 10 Mio. € Umsatz

Besonders wichtige Einrichtung

≥ 250 Mitarbeitende oder > 50 Mio. € Umsatz

⚠️ Achtung Konzernverbund

Töchter, Muttergesellschaften, Beteiligungen ab 25 % müssen mitgezählt werden — auch ausländische. Ein 30-Personen-Tochterunternehmen kann durch eine große Muttergesellschaft NIS-2-pflichtig werden.

Wenn beides zutrifft:

Sie sind wahrscheinlich betroffen. Das BSI bietet keinen Einzelfall-Check — die Prüfung liegt bei Ihnen.

Betroffenheitsanalyse anfragen
# Maßnahme Frist Bußgeld bei Versäumnis
1 Registrierung im BSI-Portal (meine.bsi.de) 3 Monate nach Betroffenheitsfeststellung bis 500.000 €
2 Kontaktstelle benennen (24/7 erreichbar) Mit Registrierung 100.000 €
3 Risikoanalyse dokumentieren So schnell wie möglich Basis für alles Weitere
4 §30-Maßnahmen umsetzen (alle 13 TOMs) Sofort — keine Übergangsfrist bis 10 Mio. € / 2 % Umsatz

Wenn Sie bereits nach ISO 27001 zertifiziert sind: Das ist eine sehr gute Basis — aber nicht ausreichend für vollständige NIS-2-Compliance. ISO 27001 deckt ca. 70–80 % der NIS-2-TOMs ab.

Was noch fehlt:

  • BSI-Registrierung (meine.bsi.de) — kein ISO-Äquivalent, muss separat erledigt werden
  • 24h/72h-Meldepflicht — ISO 27001 schreibt keine Fristen vor; NIS-2 ist strenger
  • GF-Schulungspflicht (§38 Abs. 3 BSIG) — ISO kennt Management-Commitment, aber keine persönliche Schulungspflicht
  • Nachweisregime — Ein ISO-Zertifikat allein ist kein NIS-2-Nachweis

→ Zur NIS-2-Umsetzung inkl. ISO-Mapping

  1. 1
    Betroffenheitsanalyse

    Sind Sie betroffen? Welcher Einrichtungstyp? Welche Anforderungen konkret?

  2. 2
    Sofortmaßnahmen

    BSI-Registrierung, Kontaktstelle, erste Dokumentation

  3. 3
    Maßnahmenplan

    Alle 13 TOMs priorisiert und auf Ihr Unternehmen zugeschnitten

  4. 4
    Umsetzungsbegleitung

    Aufbau der notwendigen Strukturen und Dokumentation

  5. 5
    Management-Briefing

    Ihre Leitungsebene kennt ihre Pflichten nach §38 BSIG

  6. 6
    Nachweisführung

    Vorbereitung auf behördliche Überprüfungen

29.500 betroffene Unternehmen.

39 % registriert.

Keine Schonfrist.

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